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Umgang mit der AfD

Grüne fordern strikte Überprüfung von Beamten mit AfD-Mitgliedschaft

  • Aktualisiert: 08.05.2025
  • 05:32 Uhr
  • dpa
Die Grünen verlangen eine systematische Überprüfung aller bekannten AfD-Mitglieder im Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue.
Die Grünen verlangen eine systematische Überprüfung aller bekannten AfD-Mitglieder im Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue.© Stefan Puchner/dpa

Nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem fordern die Grünen im baden-württembergischen Landtag Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst – bis hin zur möglichen Entlassung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grünen im Landtag verlangen von Innenminister Strobl eine systematische Überprüfung aller bekannten AfD-Mitglieder im Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue.

  • Auch der Entzug des Beamtenstatus und waffenrechtlicher Erlaubnisse soll laut Grünen-Fraktionsspitze in jedem Einzelfall geprüft werden.

  • Das Innenministerium mahnt zur Zurückhaltung und warnt vor einem Flickenteppich bei disziplinarischen Maßnahmen gegen AfD-nahe Beamte.

Aus Sicht der Grünen im Landtag muss die Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem nun Folgen für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft im Südwesten haben. Die Landesregierung müsse konkrete Maßnahmen einleiten, um den Staat vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen, heißt es in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU). Das Schreiben von Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz und seinem Stellvertreter Oliver Hildenbrand liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Nach Einstufung durch BfV

"Gesichert rechtsextrem": AfD-Höcke droht Mitarbeitern des Verfassungsschutzes

Nach der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" plant die Partei nun eine neue Verfassungsschutz-Klage. Auch Björn Höcke meldete sich kurzzeitig zu Wort.

  • 05.05.2025
  • 08:45 Uhr

Konkret fordern die Grünen-Politiker eine Überprüfung von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. "Die Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten, bei denen eine AfD-Mitgliedschaft bekannt ist, muss systematisch überprüft werden", heißt es in dem Schreiben. Dafür müsse man alle verfügbaren Mittel des Disziplinarrechts ausschöpfen. "Auch die Entlassung aus dem Beamtenstatus ist dabei in jedem Einzelfall umfassend zu prüfen." Dass Entlassungen aus dem Staatsdienst zulässig seien, zeigten bereits abgeschlossene Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsbürger und AfD-Mitglieder.

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Innenministerium warnte erst kürzlich vor Flickenteppich

Das Innenministerium hatte nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch vor Schnellschüssen gegen Beamte mit AfD-Mitgliedschaft gewarnt. Wichtig sei vor allem ein gemeinsames Vorgehen von Ländern und Bund, sagte eine Sprecherin.

"Die Frage, wie sich eine AfD-Mitgliedschaft auf Beamtinnen und Beamte auswirkt, sollte in einzelnen Ländern nicht unterschiedlich entschieden werden", so die Sprecherin. "Hier ist ein Flickenteppich zu vermeiden." Das Thema müsse auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven gründlich besprochen werden. Pauschale Entscheidungen seien derzeit "nicht angezeigt", sagte die Ministeriumssprecherin.

Beamtinnen und Beamte hätten sich mit ihrem Diensteid zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt, argumentieren die Grünen-Politiker Schwarz und Hildenbrand. "Die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei steht dem offenkundig entgegen", schreiben die Politiker. Das werfe vor allem für Beamte mit AfD-Parteibuch, die in der Justiz und in den Sicherheitsbehörden arbeiteten, gravierende Fragen auf.

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Auch Überprüfungen bei Waffenerlaubnis nötig?

Auch beim Waffenrecht sehen die Grünen Handlungsbedarf. "Waffenrechtliche Erlaubnisse bei AfD-Mitgliedern gilt es nun systematisch zu überprüfen", schreiben Schwarz und Hildenbrand.

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag (2. Mai) mitgeteilt, dass er die Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch betrachtet. Die AfD hat gegen die Einstufung inzwischen Klage eingereicht.

In Baden-Württemberg wird der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Dagegen klagte die Landespartei mehrfach. Ende März war sie mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert.

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