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Reichsbürger-Verein

"Königreich Deutschland": Der selbsternannte "König von Deutschland" Peter Fitzek sitzt in U-Haft

  • Aktualisiert: 13.05.2025
  • 19:40 Uhr
  • dpa
"Reichsbürger" Peter Fitzek. (Archiv).
"Reichsbürger" Peter Fitzek. (Archiv).© Hendrik Schmidt/dpa

Seit mehr als zehn Jahren steht Peter Fitzek an der Spitze eines Fantasiestaates, der sich "Königreich Deutschland" nennt. Nun ist der sogenannte "Oberste Souverän" der Gruppe in Untersuchungshaft.

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Der Gründer der "Reichsbürger"-Gruppe "Königreich Deutschland", Peter Fitzek, ist in Untersuchungshaft. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof setzte demnach einen Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde hatte Fitzek und drei weitere mutmaßliche Rädelsführer der Vereinigung am Dienstag festnehmen lassen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. In mehreren Bundesländern wurden vom "Königreich Deutschland" genutzte Gebäude sowie Wohnungen führender Mitglieder durchsucht. Die Bundesanwaltschaft ließ gleichzeitig vier mutmaßliche Rädelsführer festnehmen – darunter Fitzek, der die Vereinigung 2012 gründete und sie als sogenannter "Oberster Souverän" anführt.

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Festnahmen in drei Bundesländern

Neben ihm wurden auch zwei weitere mutmaßliche Gründungsmitglieder festgenommen, die den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge als Fitzeks Stellvertreter mit ihm die oberste Leitungsebene bildeten. Der vierte Mann war demnach für die Finanzen der Gruppe zuständig. Die Karlsruher Behörde wirft ihm vor, Fitzek bei unerlaubten Einlagengeschäften geholfen zu haben. Die Männer wurden in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festgenommen.

Drei von vier Haftbefehlen setzte der Ermittlungsrichter heute in Vollzug. Der letzte Beschuldigte soll am Mittwoch in Karlsruhe vorgeführt werden. Die Ermittlungen gegen die Rädelsführer liegen laut Bundesanwaltschaft "aufgrund der besonderen Bedeutung" bei der Behörde. Das vereinsrechtliche Verfahren führt das Bundesinnenministerium.

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