Vorsicht, Betrug!
Fake-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern: Das müssen Sie jetzt beachten
- Aktualisiert: 05.05.2025
- 11:44 Uhr
- dpa
Das saarländische Finanzministerium warnt vor falschen E-Mails im Namen des Steuerzentralamts. Betrüger fordern Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung von Mahngebühren auf.
Das saarländische Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschickt werden. Demnach versuchen Betrüger:innen im Namen der Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld von Bürger:innen zu gelangen.
Betrüger fordern Mahngebühren für verspätete Steuererklärung
Die gefälschten E-Mails werden nach Angaben der Behörde von verschiedenen Absenderadressen wie etwa "news@bzst-infos.de" oder "info@bzst-zahlungsfrist.com" versendet. In der Betreffzeile steht zum Beispiel "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuer 2023".
Die E-Mails enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen Bescheid des BZSt darstellen soll. Die Empfänger:innen werden dazu aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um angebliche Strafen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung zu begleichen.
Das Finanzministerium warnt: "Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten, empfehlen wir, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Die Steuerverwaltungen werden in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern."