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Vorsicht, Betrug!

Fake-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern: Das müssen Sie jetzt beachten

  • Aktualisiert: 05.05.2025
  • 11:44 Uhr
  • dpa
Mit gefälschten Mails fordern Betrüger Bürger im Saarland zur Zahlung von vermeintlichen Mahngebühren auf. (Symbolbild)
Mit gefälschten Mails fordern Betrüger Bürger im Saarland zur Zahlung von vermeintlichen Mahngebühren auf. (Symbolbild)© Bernd Weißbrod/dpa

Das saarländische Finanzministerium warnt vor falschen E-Mails im Namen des Steuerzentralamts. Betrüger fordern Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung von Mahngebühren auf.

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Das saarländische Finanzministerium warnt vor gefälschten E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschickt werden. Demnach versuchen Betrüger:innen im Namen der Steuerverwaltung an persönliche Informationen und Geld von Bürger:innen zu gelangen.

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Betrüger fordern Mahngebühren für verspätete Steuererklärung

Die gefälschten E-Mails werden nach Angaben der Behörde von verschiedenen Absenderadressen wie etwa "news@bzst-infos.de" oder "info@bzst-zahlungsfrist.com" versendet. In der Betreffzeile steht zum Beispiel "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuer 2023".

Die E-Mails enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen Bescheid des BZSt darstellen soll. Die Empfänger:innen werden dazu aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um angebliche Strafen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärung zu begleichen.

Das Finanzministerium warnt: "Sollten Sie solch eine E-Mail erhalten, empfehlen wir, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Die Steuerverwaltungen werden in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern."

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:newstime vom 5. Mai 2025 | 15:45
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