Nach Einstufung als rechtsextremistisch
Staatliche Mittel sollen gestrichen werden: Was bedeutet das für die AfD?
- Veröffentlicht: 05.05.2025
- 14:17 Uhr
- Claudia Scheele
Die Einstufung des BfV könnte maßgeblich für ein Verbot der AfD sein. Zunächst fordern mehrere Politiker:innen jedoch zumindest die Streichung von staatlichen Mitteln.
Nachdem das Bundesministerium für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft hat, wird nun in der Politik darüber gesprochen, wie man damit umgehen sollte. Von der Opposition werden Stimmen laut, entweder ein Verbotsverfahren einzuleiten oder zumindest die staatlichen Mittel für die Partei zu streichen.
Opposition ist für Streichung der staatlichen Mittel
"Die Streichung staatlicher Gelder wäre eine Option der Sanktionierung", sagte etwa der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich gegenüber dem "Tagesspiegel". "Allerdings ist auch das sehr voraussetzungsvoll." Trotz allem sei dieses "Instrument […] Teil unserer wehrhaften Demokratie und muss jetzt konsequenterweise genutzt werden".
Auch von den Linken kommen die ersten Stimmen, die sich für diesen Umgang stark machen. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte gegenüber dem "Tagesspiegel": "Die Demokratie darf nicht zulassen, dass sie mit Mitteln aus der Staatskasse ihre eigene Abschaffung auch noch finanziert." Die Einschätzung des BfV würde den Weg aufmachen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. "Der Bundestag muss jetzt auch den Mut haben, ein entsprechendes Verfahren in Gang zu bringen."
Staatszuschüsse für AfD werden Thema bei Innenministerkonferenz
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz macht sich ebenfalls für diese Art Umgang bereit. Ihm geht es jedoch in erster Linie um "Beamte, die in der Justiz und in Sicherheitsbehörden tätig sind". Er sprach sich jedoch dafür aus, auch die Finanzierung der Partei durch Staatszuschüsse ins Auge zu fassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der NPD-Entscheidung deutlich gemacht, dass dafür die Hürden geringer sein könnten als für ein komplettes Verbot einer Partei.
Das Thema soll auch bei der nächsten Innenministerkonferenz der Länder besprochen werden, wie eine Sprecherin des IMK-Vorsitzenden sagte. Den Vorsitz hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in diesem Jahr inne. Die Konferenz ist für den 11. bis 13. Juni 2025 in Bremerhaven geplant. Diskutiert wird über dreierlei: mögliche Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst, die staatliche Parteienfinanzierung und ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.
Innenminister:innen beraten im Juni
Inhaltlich wollte sich Mäurer wegen seiner koordinierenden Rolle nicht äußern. Das taten aber andere Länder-Innenminister. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der "Bild": "Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss." Auch gebe die Entscheidung des Verfassungsschutzes "Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann".
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits am Freitag gesagt: "Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat." Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen.
Um diese Summen geht es bei der AfD
Sollte der AfD die staatliche Finanzierung gestrichen werden, würde es um viel Geld gehen. Im jüngsten Rechenschaftsbericht gab die AfD an, im Jahr 2023 etwa 11,61 Millionen Euro an staatlicher Finanzierung erhalten zu haben. Das entspricht rund 29 Prozent ihrer Gesamteinnahmen neben Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Beiträgen von Mandatsträger:innen.
Zudem würden bei einem Ausschluss der staatlichen Finanzierung auch die steuerlichen Vergünstigungen der Partei und die aller Zuwendungen an sie wegfallen. Bereits im vorigen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Fall der rechtsextremen Partei "Die Heimat", ehemals NPD, entschieden, die staatliche Parteifinanzierung für zunächst sechs Jahre zu stoppen.
Der Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes ermöglicht einen solchen Ausschluss überhaupt erst: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind." Grundsätzlich sind Partei-Ausschlüsse von staatlicher Finanzierung erst seit 2017 möglich.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa