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Maddie-Verdächtiger Christian B.: Das will er nach seiner Freilassung machen

  • Aktualisiert: 16.09.2025
  • 13:53 Uhr
  • Joachim Vonderthann
Christian B. (l) steht im Juli 2024 im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.
Christian B. (l) steht im Juli 2024 im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig.© Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Nach sieben Jahren Haft soll Christian B. am Mittwoch (17. September) die JVA Sehnde verlassen. Trotz seiner Freilassung bleibt er im Fokus der Ermittlungen im Fall Madeleine McCann.

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Inhalt

Am Mittwoch, dem 17. September, soll Christian B., der wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin verurteilt wurde, die Justizvollzugsanstalt Sehnde als freier Mann verlassen. Der 48-Jährige verbrachte sieben Jahre hinter Gittern. Sein Anwalt Friedrich Fülscher äußerte gegenüber RTL, dass sein Mandant mit gemischten Gefühlen auf die Freiheit blicke: "Ich kann mir vorstellen, dass das mit Ängsten verbunden ist, weil man einfach nicht weiß, was auf einen zukommt." Die lange Haftzeit und die rund 40 Verhandlungstage hätten Christian B. stark geprägt, so Fülscher weiter.

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Christian B. steht vor der Entlassung

Die Entlassung wird jedoch nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Der Anwalt erklärte, dass es ein Konzept gebe, um seinen Mandanten vor möglichen Gefahren zu schützen. Dabei stehe er in engem Austausch mit der Polizei Braunschweig.

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Anwalt: Maggie-Verdächtiger hat konkrete Pläne

Laut Fülscher hat Christian B. bereits konkrete Pläne für die Zeit nach der Haftentlassung. Details dazu hält der Anwalt jedoch aus Rücksicht auf die Privatsphäre seines Mandanten zurück: "Ich muss darauf achten, die Persönlichkeit meines Mandanten zu schützen."

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Fußfessel wäre im Ausland wirkungslos

Ob der ehemalige Häftling seine neuen Pläne mit einer Fußfessel umsetzen muss, bleibt ebenfalls offen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat einen Antrag gestellt, nachdem ein Gutachter Christian B. als extrem gefährlich eingestuft hatte. "Tatsächlich ist mit Überschreiten der bundesdeutschen Grenze diese Fußfessel quasi wirkungslos", erklärte Fülscher.

Die Staatsanwaltschaft plant außerdem, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Christian B. ins Ausland flieht. Es soll gefordert werden, dass er sich bei einem Auslandsaufenthalt bei Gericht melden müsse.

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Maddie-Ermittlungen: "Viel Lärm um Nichts"

Auch nach seiner Haftentlassung dürfte Christian B. weiterhin im Fokus der Ermittlungen im Fall „Maddie” McCann stehen. Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand 2007 während eines Familienurlaubs in Portugal spurlos. Ebenfalls in Portugal hatte Christian B. die US-Amerikanerin vergewaltigt. Obwohl er als Hauptverdächtiger im Fall Maddie gilt, wurde bis heute keine Anklage erhoben – offenbar mangelt es an belastbaren Beweisen.

Fülscher kritisierte die anhaltenden Ermittlungen scharf: "Ich halte die Ermittlungen in der Maddie Sache für absolut substanzlos." Zudem warf er insbesondere den britischen Medien eine Vorverurteilung vor: "Die britische Presse hat alles getan, um das Bild eines schuldigen Angeklagten zu zeichnen." Die vergangenen Jahre fasste der Anwalt zusammen mit den Worten: "Viel Lärm um Nichts."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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