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Baldige Haftentlassung

Fall Maddie: Hauptverdächtiger Christian B. verweigert Befragung durch Scotland Yard

  • Veröffentlicht: 15.09.2025
  • 13:01 Uhr
  • Claudia Scheele
Nach dem aufgehobenem Haftbefehl gegen ihn geht der Prozess gegen Christian B. weiter.
Nach dem aufgehobenem Haftbefehl gegen ihn geht der Prozess gegen Christian B. weiter. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Kurz vor seiner voraussichtlichen Haftentlassung hat der im Fall Madeleine McCann Verdächtige Christian B. eine Vernehmung durch die Londoner Metropolitan Police abgelehnt.

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Inhalt

Der Hauptverdächtige im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann, der Deutsche Christian B., hat eine Befragung durch die Metropolitan Police (Met) abgelehnt. Die britischen Ermittler:innen hatten den Antrag auf ein Interview per internationalem Rechtshilfeersuchen gestellt, doch der Verdächtige verweigerte die Aussage. Die Met bekräftigte, man werde dennoch "alle erfolgversprechenden Ermittlungsansätze" verfolgen.

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Christian B. soll laut Staatsanwaltschaft Braunschweig in wenigen Tagen aus der Haft entlassen werden. Er verbüßte eine Freiheitsstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Praia da Luz – jenem portugiesischen Urlaubsort, in dem Madeleine zwei Jahre später verschwand.

Ermittler:innen im Fall McCann: "Wir arbeiten eng zusammen"

Detective Chief Inspector Mark Cranwell, leitender Ermittler der Met, erklärte: "Seit mehreren Jahren arbeiten wir eng mit unseren Polizeikolleg:innen in Deutschland und Portugal zusammen, um das Verschwinden von Madeleine McCann zu untersuchen und Madeleines Familie dabei zu unterstützen, zu verstehen, was geschehen ist."

Weiter sagte Cranwell mit Blick auf das verweigerte Verhör: "Wir haben bei diesem deutschen Verdächtigen um ein Interview ersucht, aus rechtlichen Gründen kann dies jedoch nur über ein Internationales Rechtshilfeersuchen erfolgen, das eingereicht wurde. Dieses wurde vom Verdächtigen abgelehnt. Auch ohne ein Verhör werden wir dennoch allen erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen weiter nachgehen."

Die Met betonte zugleich, Christian B. bleibe Verdächtiger im eigenen Verfahren. Parallel ermitteln die Behörden in Deutschland und Portugal. Der Mann hat eine Beteiligung am Verschwinden des Kindes in der Vergangenheit bestritten.

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Verdacht reicht nicht für eine Anklage

Die deutsche Staatsanwaltschaft verdächtigt Christian B., Madeleine getötet zu haben, und fordert nach der Haftentlassung eine elektronische Fußfessel. Eine Anklage im "Maddie"-Komplex wurde bislang mangels tragfähiger Indizien nicht erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Verteidiger des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, kritisierte zuletzt die öffentliche Debatte. Er sprach von einer "massiven Vorverurteilungskampagne" und erklärte: "Hätte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wäre längst Anklage erhoben worden."

Bisherige Spurenlage und Suchen in Portugal

In den vergangenen Jahren hatten Ermittler:innen aus Portugal, Deutschland und Großbritannien mehrfach nach Spuren gesucht – unter anderem 2023 am Barragem-do-Arade-Stausee, etwa 50 Kilometer von Praia da Luz entfernt, sowie zuletzt im Juni in der Nähe von Lagos. Christian B. hielt sich zwischen 2000 und 2017 immer wieder in der Algarve auf. In einem anderen Komplex wurde der Verdächtige im Oktober vergangenen Jahres von einem deutschen Gericht von nicht zusammenhängenden Vorwürfen freigesprochen.

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Madeleine McCann war im Mai 2007 kurz nach dem Zubettgehen aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz verschwunden, während ihre Eltern, Kate und Gerry McCann, in einem nahegelegenen Restaurant waren. Der Fall beschäftigt seither die Öffentlichkeit und Ermittlungsbehörden in mehreren Ländern.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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