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Vor dem Landgericht in Mainz

EU-Gesetz zeigt Wirkung: GMX/Web.de erzielen Erfolg gegen Google

  • Veröffentlicht: 25.08.2025
  • 09:39 Uhr
  • Kira Born
1&1 hat vor dem Mainzer Landgericht einen Teilerfolg gegen Google errungen.
1&1 hat vor dem Mainzer Landgericht einen Teilerfolg gegen Google errungen. © Wolf von Dewitz/dpa

Ein deutsches Gericht setzt Google Grenzen: Der US-Konzern darf Gmail nicht länger bevorzugen. Für GMX und Web.de ist das ein Erfolg im Kampf um digitale Fairness.

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GMX erzielt gerichtlichen Erfolg gegen Google

GMX erzielt gerichtlichen Erfolg gegen Google

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Inhalt

  • EU-Digitalmarktrecht ermöglicht 1&1 Klage
  • Urteil für 1&1: "Spürbares Signal für digitale Souveränität"

Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google errungen. Das Landgericht Mainz untersagt es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen.

Zuvor mussten Nutzer:innen zum Einrichten eines Android-Smartphones ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube. Für diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse unerlässlich. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden - dadurch geriet die Google-Konkurrenz unter Druck.

Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss. 1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de Klägerin in dem Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall dürfte laut Beobachter:innen in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt.

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EU-Digitalmarktrecht ermöglicht 1&1 Klage

Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geändert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht nicht behagt.

Klägerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbraucher:innen und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Damit werden kleinere Firmen aus dem Wettbewerb gedrängt.

Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon, Microsoft, den Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta zählt. Diese Torwächter müssen ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.

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Urteil für 1&1: "Spürbares Signal für digitale Souveränität"

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei "ein spürbares Signal für digitale Souveränität". "Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der Märkte zeigt Wirkung", sagte Hagenau.

GMX und Web.de sei es gelungen, "auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen", sagte der Anwalt der Firma, Christian Karbaum.

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Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt", hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. "Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie – und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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