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Mehrheit für den Krisenmechanismus

Durchbruch! EU-Innenminister:innen besiegeln Asyl-Reform

  • Veröffentlicht: 28.09.2023
  • 16:51 Uhr
  • Stefan Kendzia
Die EU-Innenminister:innen haben mit großer Mehrheit für die Asylreform mit Krisenmechanismus gestimmt.
Die EU-Innenminister:innen haben mit großer Mehrheit für die Asylreform mit Krisenmechanismus gestimmt.© Michael Kappeler/dpa

Die Innenminister:innen der EU haben sich laut "Bild" einigen können: Die Mehrheit hat für den Krisenmechanismus gestimmt, über den sich die Bundesregierung noch bis kurz vor dem Gipfel zoffte.

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Nach dem Machtwort von Bundeskanzler Olaf Scholz beim Thema Krisenmechanismus war der Weg frei, diesen auf dem EU-Gipfel zu beschließen. Eine Mehrheit der EU-Innenminister:innen stimmte dafür - auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

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Erstmals können Asylverfahren an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden

Die EU-Asyl-Reform ist wohl durch: Lediglich Polen und Ungarn lehnten den Kompromissvorschlag des spanischen Ratspräsidenten ab. Dabei hätte der Asyl-Pakt durch Deutschland noch gefährdet werden können, hätte Bundeskanzler Scholz kein Machtwort gesprochen und den monatelangen Ampel-Zoff beendet. Die Regierung werde dem Kompromiss aus Spanien "nicht im Weg stehen", wie Scholz festlegte.

Die Reform ermöglicht es nun erstmals Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen durchführen zu können. Für diese Neuerung sollen Asylzentren in Grenznähe aufgebaut werden, in denen die Identität der Schutzsuchenden festgestellt werden kann. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen dann erst gar nicht in die EU gelangen können. Aktuell werden Migranten von den Außengrenzen direkt nach Deutschland weitergeleitet - von hier aus ist es nur selten möglich, die Menschen in ihr jeweiliges Aufnahme- oder Herkunftsland zurückzuschicken. Interessant: Das "Außengrenzverfahren" soll nur bei Menschen aus Ländern angewendet werden, die im EU-Schnitt eine Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent haben wie zum Beispiel die Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien.

Um den jeweiligen Asylantrag zu prüfen, sollen Antragstellende in den Zentren bis zu drei Monaten "unter haftähnlichen Bedingungen“ festgehalten werden können. Alle, die keine Aussicht auf Asyl haben, sollen zurückgeschickt werden.

  • Verwendete Quellen:
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