Verschiebung der Richterwahl
Bundesverfassungsgericht: Was passiert nach der verzögerten Richterwahl?
- Veröffentlicht: 11.07.2025
- 17:04 Uhr
- Claudia Scheele
Die Wahl neuer Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag wurde verschoben. Doch was bedeutet dies für die Arbeit des Gerichts und den politischen Prozess?
Die geplante Wahl von Richter:innen für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Grund für die Verschiebung ist ein Streit zwischen Union und SPD über die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Obwohl die Wahl nicht wie geplant stattfand, gibt es festgelegte Verfahren, die das Risiko eines rechtlichen Vakuums nun minimieren.
Der aktuelle Status des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht bleibt trotz der Verschiebung handlungsfähig. Die amtierenden Richter:innen führen ihre Aufgaben geschäftsführend weiter, bis ihre Nachfolger:innen bestimmt sind. Während der Bundestag für die Hälfte der Richter:innen zuständig ist, wird die andere Hälfte im Bundesrat gewählt. Die aktuelle Neubesetzung betrifft drei Stellen, die alle vom Bundestag gewählt werden sollen.
Gemäß den Regeln sollte innerhalb von zwei Monaten nach Ende einer Amtszeit eine Neubesetzung erfolgen. Diese Frist ist für einen der Posten bereits überschritten, doch es gibt Regelungen, die in solchen Fällen greifen.
Prozess der Nachfolgewahl
Wenn innerhalb von zwei Monaten keine Wahl stattfindet, kann der Wahlausschuss des Bundestags das Bundesverfassungsgericht um Vorschläge bitten. Diese Vorschläge sind jedoch nicht bindend. Im Fall von Josef Christ, dessen Amtszeit Ende November endete, hat Karlsruhe bereits Vorschläge gemacht. Einen dieser Vorschläge hat die Union übernommen, aber die Wahl wurde noch nicht durchgeführt.
Für die anderen beiden Stellen, die von Doris König und Ulrich Maidowski besetzt sind bzw. frei werden sollen, hat das Gericht noch keine Vorschläge gemacht. Der Wahlausschuss könnte das Gericht in der Zeit bis zur nächsten Sitzungswoche des Bundestags um Vorschläge bitten.
Ersatzwahlmechanismus greift nun
Das Gericht selbst ist an keine Fristen gebunden, wenn es Vorschläge unterbreitet. Nachdem das Gericht seine Vorschläge gemacht hat, hat der Bundestag drei Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Sollte der Bundestag innerhalb dieser Frist keine Wahl durchführen, könnte der Bundesrat gemäß dem Ersatzwahlmechanismus übernehmen. Dieser Mechanismus trat zum Jahreswechsel in Kraft und bietet eine Lösung, falls das Parlament keine fristgerechte Entscheidung trifft.
- Verwendete Quellen:
- Tagesschau: "Richterwahl abgesetzt - wie geht es weiter?"
- ntv: "Wie bekommt das Verfassungsgericht jetzt neue Richter?"