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THC-Grenzwert

Kritik der Grünen an Cannabis-Regeln im Straßenverkehr: "Verbot durch die Hintertür"

  • Aktualisiert: 26.04.2024
  • 12:10 Uhr
  • Stefan Kendzia
Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden.
Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer. Nach einem Bier darf man aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promille-Grenze empfehlen Experten auch für Cannabis.

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Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden. Dazu liegt laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor. 

Im Video: Cannabis im Straßenverkehr - Diskussion um Erhöhung der THC-Grenzwerte

Für Fahranfänger und unter 21-Jährige sind strengere Regeln geplant

Bekifft an Straßenverkehr teilnehmen? Auf keinen Fall, wenn es nach dem Entwurf für eine Gesetzesregelung für einen Cannabis-Grenzwert am Steuer gehen soll. Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Auto fährt. Für Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige sind noch strengere Regeln geplant. Umgesetzt werden soll der Grenzwert durch ein Gesetz der Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag. Allerdings sind einigen diese Regeln wohl zu streng.

Konkret heißt es laut "Tagesschau" in der Formulierungshilfe: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

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Laut Grünen braucht es keine Sonderregelung für Fahranfänger

Genau hier sehen die Grünen "ein Verbot durch die Hintertür". Denn weil der Cannabis-Wirkstoff im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, käme das einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger:innen und Menschen unter 21 Jahren gleich. Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen dazu: "Der von der Expertenkommission vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist ein sehr strenger Wert. Er entspricht mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit von Ausfallerscheinungen etwa 0,2 Promille beim Alkohol und damit der Regelung, die laut Rechtsprechung beim Alkohol für Fahranfänger gilt. Aus diesem Grund braucht es keine Sonderregelung für Fahranfänger:innen."

Ganz anders sieht das der ADAC. Eine Umsetzung des Entwurf würde der Verein begrüßen. Unternehmenssprecher Andreas Hölzel sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, entscheidend für die Verkehrssicherheit sei, dass zwischen dem Konsum und der Fahrt ausreichend zeitlicher Abstand eingehalten werde. Ein niedrigerer Grenzwert würde deshalb "den Konsum von Cannabis stark einschränken." Für den ADAC gelte aber generell: "Wer fährt, kifft nicht."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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