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SO SETZT DU ARBEIT IM GARTEN VON DER STEUER AB

Steuervorteile bei der Gartenarbeit: So geht's

  • Aktualisiert: 06.09.2023
  • 10:25 Uhr
  • Abenteuer-Leben-Redaktion
Wusstest du, dass du Gartenarbeit von der Steuer absetzen kannst? Hier erfährst du wie:
Wusstest du, dass du Gartenarbeit von der Steuer absetzen kannst? Hier erfährst du wie:© Maree - stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für Gartenarbeit lassen sich von der Steuer absetzen.

  • Dabei wird zwischen Dienstleistungen und Handwerkarbeiten unterschieden.

  • Du kannst bis zu 6.000 Euro Pro Jahr steuerlich geltend machen.

  • Vermietest du, lassen sich die Kosten auf die Mieter übertragen.

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Du hast einen Garten und bestellst hin und wieder Profis, die dich bei der Gartenarbeit unterstützen? Dann sollest du jetzt aufhorchen, denn Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Worauf es dabei ankommt, erfährst du hier.

Im Clip: Bei Abenteuer Leben täglich legen Gartenprofis einen neuen Garten an. 

Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen

Gehört dir eine Immobilie, fallen natürlich regelmäßig Arbeiten an. Dazu gehören das Schneiden von Sträuchern, Bäumen oder Hecken, das Rasenmähen oder die Beetpflege. Diese Dienstleistungen können je nach Arbeitsaufwand ganz schön ins Geld gehen.

Damit die Kosten erträglich werden, kannst du diese Arbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. "Haushaltsnah" sind sie, wenn sie wiederkehrend sind, also regelmäßig durchgeführt werden.

Nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EstG) kannst du jedes Jahr bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro steuerlich geltend machen, die du für Dienstleistungen an deinem Haus oder deiner Wohnung in Anspruch nimmst. Demnach kannst du bis zu 4.000 Euro pro Jahr von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das bedeutet nicht, dass du 4.000 Euro weniger an Steuern bezahlst, aber auf jeden Fall reduzierst du deine Steuerlast.

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Beispiele für steuerlich absetzbare Dienstleistungen im Garten:

  • Rasenmähen
  • Baumpflege
  • Entfernen von Blättern im Herbst
  • Gießen
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Gartenarbeit an Sonntagen: Auf diese Regeln solltest du achten

Viele Haus- und Gartenbesitzer nutzen ihre freien Tage am Sonn- oder Feiertag, um sich ausgiebig der Gartenarbeit zu widmen. Doch dürfen sie das, ohne Ärger mit den Nachbarn zu riskieren? Wir zeigen euch, welche Gartenarbeiten sonntags oder an einem Feiertag erlaubt sind und was ihr lieber auf einen Samstag oder Wochentag verschieben solltet.

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Handwerkleistungen im Garten steuerlich absetzen

Du kannst Gartenarbeit auch als Handwerkerleistung steuerlich absetzen. Dann greift § 35a Abs. 3 EstG. Demnach gelten als Handwerkerleistung alle Arbeiten, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung in oder an deinem Haus durchgeführt werden. Es handelt sich dabei üblicherweise um einmalige Arbeiten. Pro Jahr kannst du bis zu 20 Prozent von 6.000 Euro steuerlich geltend machen, also 1.200 Euro.

Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen im Garten:

  • Anlegen von Gartenwegen
  • Renovierung eines Gartenhauses
  • Umgestalten eines Parkplatzes vor dem Haus
  • Renovierung eines Carports
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Wichtige Voraussetzungen zum Absetzen von Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen

Damit du die Kosten für Handwerker oder Dienstleister im Garten absetzen kannst, müssen diese in deinem Haushalt bzw. auf deinem Grundstück durchgeführt werden. Alle Arbeiten, die nicht bei dir erledigt werden, können ebenso wie Materialkosten nicht angeführt werden.

Was du absetzen kannst:

  • Kosten für die Arbeitsleistung inkl. Mehrwertsteuer, also das Arbeitsentgelt für Dienstleister oder Handwerker
  • Entsorgungsleistung, z.B. von Grünschnitt
  • Verbrauchsmaterialien, z.B. Benzin für die Kettensäge
  • Kosten für Anfahrt

Ganz wichtig: Du solltest für die Gartenarbeiten immer eine Rechnung verlangen. Diese musst du überweisen und nicht bar bezahlen. Nur so erkennt das Finanzamt deine Rechnung an.

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Du vermietest selbst? So legst du die Kosten für Gartenarbeit auf Mieter um

Bist du Vermieter, hast du übrigens auch die Möglichkeit, die Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen im Garten der vermieteten Immobilie auf die Mieter umzuschlagen. Diese Kosten musst du dafür in der Betriebskostenabrechnung genau auflisten.

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