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Was sagt das Recht? Was ist erlaubt?

Grillen auf dem Balkon: Welche Bestimmungen gelten und welchen Grill darf ich nutzen?

  • Aktualisiert: 24.06.2023
  • 10:52 Uhr
  • Abenteuer-Leben-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine bundesweit einheitliche Regelung zum Grillen auf dem Balkon gibt es nicht.

  • Grundsätzlich müssen sich Mieter an die Regeln des Vermieter, beziehungsweise an die Regeln der Hausgemeinschaft halten.

  • Wichtig ist, dass die Nachbarn sich nicht über die Maße gestört fühlen.

  • Wer einen Gasgrill oder Elektrogrill nutzt, verhindert eine übermäßige Rauchentwicklung. Tipps zum rauchfreien Grillen findest du unten im Clip.

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Wenn es ums Grillen auf dem Balkon geht, kommen viele Fragen auf: Ist es erlaubt? Oder doch verboten? Die Unsicherheit ist groß, weil es am Ende nicht zuletzt auf den Einzelfall ankommt.

Grundsätzlich ja, aber…

Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für die Terrasse oder den Garten. Dies ist allerdings kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Gequalme mit dem Holzkohlegrill. Denn das Recht sieht einige Ausnahmefälle vor, bei denen Sie auf die Grillwurst zu Hause verzichten müssen. So wie es beim Grillen Regeln gibt, erfordert selbst ein Restaurantbesuch so manche Normen: die Knigge-Regeln.

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Grillen auf dem Balkon ist Vermietersache

Schlechte Karten in puncto Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten haben solche Mieter, die einen Mietvertrag unterschrieben haben, in dem das Grillen ausdrücklich verboten ist. Der Vermieter hat nach einem Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) das Recht dazu, diese Klausel in den Vertrag aufzunehmen. In diesem Fall sollten sich Mieter besser an das Verbot halten, um keine Abmahnung zu riskieren. Es ist übrigens völlig unerheblich, wie oft der Brutzel-Leidenschaft gefrönt wird. Auch die Tageszeit und die Art des Grills sind ohne Belang. Wer es sich trotz Verbot wiederholt nicht verkneifen kann, dem droht am Ende sogar eine fristlose Kündigung.

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Rauchbelästigung: Nachbarn dürfen nicht gestört werden

Allerdings kann das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten auch aus anderen Gründen verboten sein. Denn egal, was im Mietvertrag steht: Es hat immer Vorrang, Nachbarn und Anlieger vor einer störenden Beeinträchtigung durch Rauch zu schützen. Zieht dieser nämlich in die Nachbarwohnungen, droht zwar keine Abmahnung durch den Vermieter, allerdings könnte im schlimmsten Falle eine Geldbuße erfolgen. Laut DMB liegt Gerichtsurteilen aus Düsseldorf und München zufolge in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz vor (OLG Düsseldorf 5 Ss OWi 149/95 - OWi 79/95, Az. 25 T 435/90 und LG München 15 S 22735/03). Dies gilt natürlich nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer.

Gerichtsurteile zum Balkon-Grillen

Zum Thema Grillen auf dem Balkon gibt es zahlreiche Urteile. Eine allgemeingültige Regel, wie oft und mit welchem Grillgerät gegrillt werden darf, lässt sich daraus nicht ableiten. Vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall an, wie die folgenden Beispiele verschiedener Gerichte zeigen:

  • Das Amtsgericht Halle/Saale (120 C 1126/12) entschied beispielsweise, dass Wohnungseigentümer nur viermal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Außerdem müssen sie ihre Nachbarn 24 Stunden vorher informieren.
  • Ein Grillverbot per Hausordnung hat das Landgericht München (36 S 8058/12 WEG) bestätigt. In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass das Grillen auf offener Flamme in der Anlage nicht mehr erlaubt sein soll. Diese Neuregelung sollte in die Hausordnung aufgenommen werden. Eine Wohnungseigentümerin scheiterte mit ihrer Anfechtungsklage. Die Hausordnung wurde insoweit ergänzt.
  • Auch das Amtsgericht Westerstede (22 C 614/09 (II)) beschränkte das Grillen mit Holzkohle auf zweimal im Monat und maximal zehnmal im Jahr. Hier wurde um einen Grillkamin an der Grundstücksgrenze gestritten.
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Sonderfälle: Hier gibt es Ausnahmen

In der Regel schreiben somit Hausordnung und Mietvertrag vor, ob das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse erlaubt ist und mit welchem Grill. Klar ist: Eine deutschlandweit einheitliche Rechtslage zum Thema Grillen gibt es leider nicht. Je nach Region gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Wie praktikabel das in der Realität ist, sei dahingestellt. Immerhin greifen die meisten bei schönem Wetter noch immer spontan zum Grill.

  • Das Landgericht Stuttgart erlaubt beispielsweise dreimal im Jahr beziehungsweise alternativ für insgesamt 6 Stunden das Grillen auf der Terrasse (LG Stuttgart 10 T 359/96).
  • In Bayern darf bis zu fünfmal im Jahr im Garten gegrillt werden (BayObLG 2 Z BR 6/99)
  • In Bonn ist man noch großzügiger. Hier dürfen Grillfreunde einmal im Monat auf Terrasse oder Balkon anheizen. Allerdings müssen 48 Stunden vorher die Nachbarn vorgewarnt werden (AG Bonn 6 C 545/96).
  • In Hamburg ist das Grillen auf dem Balkon zumindest mit Holzkohle dagegen komplett verboten (Az. 40 C 229/72).
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Grillen ohne Rauch

In solchen Fällen können Elektrogrills eine echte Alternative darstellen. Nicht nur, um die rechtlichen Hürden zu umschiffen, sondern auch, um sich Ärger mit den Nachbarn zu ersparen. Auch wenn für manchen damit kein Grill-Feeling aufkommen mag: Weil es bei Elektrogrills keine Rauchentwicklung gibt, ist das Grillen auf dem Balkon damit problemlos möglich, sofern Ihr Mietvertrag es nicht grundsätzlich untersagt. Außerdem macht es entgegen hartnäckiger Mythen geschmacklich keinen Unterschied, ob Sie mit Holzkohle oder Elektrogrill brutzeln.

Grillen auf dem Balkon: Mit den Nachbarn einigen

Wer sich mit den Nachbarn doch häufiger mal über den beißenden Rauch des Grills streitet, sollte versuchen, zum gemeinsamen Grillfest einzuladen. Egal, ob die Nachbarn vorbeischauen oder nicht: Wer eingeladen ist, scheut sich eher davor, sich zu beschweren. Andersherum gilt: Wenn der Nachbar auf dem Balkon grillt oder es auf der Terrasse oder im Garten brutzeln lässt und du dich dadurch gestört fühlst, kannst du natürlich rechtlich dagegen vorgehen. Besser ist es jedoch immer, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Häufig lassen sich Probleme auf diese Weise leicht aus der Welt schaffen und du ersparst dir einen langwierigen Nachbarschaftsstreit.

Egal, ob Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten: In den meisten Fällen regelt die Hausordnung, was erlaubt ist und was nicht. Doch so oder so, sollte es zum Streit mit dem Nachbarn kommen, hilft schon ein klärendes Gespräch häufig dabei, das Problem zu lösen. Auch viele Anwälte raten eher zum Gespräch und nachbarschaftlichem Verständnis, als zum juristischen Weg.

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