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§-Schlupfloch: Wer zahlt, wenn es brenzlig wird?

Wer zahlt, wenn es brenzlig wird?

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Wer haftet wann, wofür und in welchem Umfang?

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1. Schlupfloch: Für Garderobe keine Haftung?

Ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet!“ schützt den Gastwirt in den meisten Fällen nicht, falls etwas geklaut wird. Denn: Ist das Schild von Jacken anderer Gäste verdeckt und so für den Gast nicht mehr zu lesen oder kann der Gast seine Garderobe nur an einer Stelle ablegen, die für ihn von seinem Platz aus nicht mehr zu sehen ist, haftet der Gastwirt! Das gilt auch, wenn das Personal die Garderobe entgegen nimmt. Denn dann entsteht ein so genannter Verwahrungsvertrag zwischen Gast und Wirt. (§ 690 BGB) 

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2. Schlupfloch: Wer auffährt, ist schuld...?

Diese Faustregel „Wer auffährt ist schuld!“ ist ein weit verbreiteter Irrtum! Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gehalten hat. Es spricht daher zunächst einmal der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ für die Schuld des Auffahrenden. Aber: Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. Fährt der Vordermann also z.B. an der grünen Ampel los und bremst dann wieder ohne verkehrsbedingten Grund, dann ist der geringe Abstand unerheblich! Die Schuld liegt dann beim Vordermann! (§ 4 Abs.1 StVO) 

3. Schlupfloch: Schlüssel weg... und nun?

Generell hat jeder Arbeitnehmer in Bezug auf die ihm übergebenen Hausschlüssel eine Obhutspflicht. Verletzt er diese durch Verlust des Schlüssels, haftet er auf Schadensersatz. Aber: Angestellte müssen keine neue Schließanlage bezahlen, wenn mit Sicherheit ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen werden kann. Heißt: Wenn der Finder nicht vom Schlüssel auf das dazugehörige Haus schließen kann. Dann ist es auch unerheblich, ob der Mieter bei der Aushändigung eine Haftungsklausel unterschrieben hat. (§§ 535, 307 BGB) 

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4. Schlupfloch: Funktioniert nicht... wer haftet?

Allgemein wird angenommen: Wer sich Gebrauchtes von Privat kauft, muss auf Käuferrechte verzichten. Falsch! Verkäufer – auch Privatverkäufer – haften immer für Mängel an den verkauften Waren – egal, ob diese neu oder gebraucht sind. In diesem Fall hat der Verkäufer einen Mangel nicht angegeben. Heißt: er muss die defekte Ware entweder reparieren oder ersetzen. Wer gebrauchte Ware im Internet kauft, hat bei Mängeln also durchaus das Recht auf Ersatz! (§ 437 BGB) 

5. Schlupfloch: Geliehen, kaputt und dann?

Viele glauben, genau bei solchen Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung. Ein Irrtum! Wer etwas borgt und aus Versehen beschädigt, muss selbst für den Schaden aufkommen. Aber anders sieht es aus, wenn man fremdes Eigentum beschädigt, ohne es vorher ausgeliehen zu haben. Zum Beispiel: wenn man die Kamera im Beisein des Besitzers aus Versehen fallen lässt. Dann springt die Haftpflichtversicherung ein! (§ 305 BGB legt allgemein fest, dass es Versicherungsvertragsbedingungen geben darf) 

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6. Schlupfloch: In guten wie in schlechten Zeiten?

Diese Vorstellung ist weit verbreitet - aber trotzdem falsch! Es ist ein Irrtum, dass Ehepartnern immer alles gemeinsam gehört, und damit auch die Schulden. Richtig ist: jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden. Kann der Ehemann seine Schulden nicht zahlen, haben seine Gläubiger kein Recht, das Geld von der Frau zu verlangen. Achtung: wenn im Ehevertrag eine so genannte Gütergemeinschaft vereinbart wurde, dann können Schulden auch beim Ehepartner eingefordert werden. (§ 241 BGB) 

7. Schlupfloch: Arbeitnehmer haftet für Schäden?

Verursacht der Arbeitnehmer einen Schaden während seiner beruflichen Tätigkeit, haftet er nur, wenn er ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Solche kleinen „Unfälle“ gelten aber als leichte Fahrlässigkeit. Hier haftet der Arbeitgeber! Für die Arbeitsmittel, die er seinen Mitarbeitern zur Ausübung ihrer Tätigkeit überlässt, kann kein Schadensersatz gefordert werden! (§§ 611,280,254 BGB)  

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Kontakdaten unserer Rechtsanwältin, Johanna Schoop
http://www.kanzleischoop.de/

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