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§-Schlupfloch: Total getäuscht!

Total getäuscht!

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Oft liegen wir im Alltag mit unserem Rechtsempfinden total daneben. 

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1. Schlupfloch: Beim Blinken getäuscht!

Ein wartepflichtiger Autofahrer darf sich nicht «blind» auf den gesetzten Blinker eines anderen Verkehrsteilnehmers verlassen. Kommt es zum Unfall, muss der wartepflichtige Autofahrer 75 0es Schadens tragen. (Az.: 4 U 228/07-76)

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2. Schlupfloch: Ein falscher Fünfziger?

Die Polizei wird genau prüfen, ob das Falschgeld wissentlich in Umlauf gebracht wurde. Wenn dies aber nicht der Fall ist, wird keine Anzeige erhoben. Allerdings erstattet die Polizei das Geld auch nicht zurück. (§ 147 StGB in Verbindung mit 16 StGB) 

29.05. Auf den zweiten Blick durchschaut!

Das §-Schlupfloch: Total getäuscht

Oft liegen wir im Alltag mit unserem Rechtsempfinden total daneben. Besonders dann, wenn wir getäuscht wurden. "Abenteuer Leben" klärt auf: Was passiert, wenn man Falschgeld untergejubelt bekommt? Und wer ist wirklich schuld bei einem Auffahrunfall?

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3. Schlupfloch: Gefälschte Bewerbung

Solang bei beruflichen Qualifikationen nicht gelogen wird und die Manipulation nicht dafür gesorgt hat, dass man den Job bekommen hat, kann man nicht fristlos gekündigt werden. Etwas anderes wäre es, wenn man einen Schulabschluss erfindet, den es nicht gibt. (§ 123 BGB) 

4. Schlupfloch: Falsches Navi

Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden dürfen, dürfen sie am Steuer grundsätzlich nicht in die Hand genommen werden, solange der Automotor läuft. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil. (Az: 81 Ss-OWi 49/08) 

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5. Schlupfloch: Falsche Zigarettenmenge

Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind. Richtmengen: Zigaretten 800 Stück, Zigarillos 400 Stück, Zigarren 200 Stück und Rauchtabak 1 kg. (2008/118/EG) 

6. Schlupfloch: Beim Trampen getäuscht?

Auf Autobahnen und auf Auffahrten HINTER dem Autobahnschild ist Trampen und Wandern verboten. Aber davor und auf Rastplätzen ist es erlaubt. (§ 18 StVO) 

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7. Schlupfloch: Eine Puppe - täuschend echt!

Es handelt sich um den sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum, der gesetzlich
jedoch nicht geregelt ist. Der Täter irrt hierbei über tatsächliche Umstände, die wenn sie gegeben wären, einen Rechtfertigungsgrund gewesen wären. Wichtig: Der Täter handelt dabei aus besten Wissen und Gewissen und muss deswegen den Schaden nicht zahlen. (§ 34 StGB)
 

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