§-Schlupfloch: Schlemmen in der Freizeit
Schlemmen in der Freizeit
Hat das Restaurant das Recht jemanden rauszuwerfen, der mit Händen isst?
1. Schlupfloch: Nicht nach Originalrezept!
Betrug ist, wenn jemand absichtlich falsche Tatsachen vorspiegelt oder Irrtum erregt, weil er Tatsachen verdreht oder verschweigt. Die Absicht dabei ist, sich selbst oder jemand anderem rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder jemand anderen finanziell zu schädigen. Der Pizzabäcker verschafft sich einen Vermögensvorteil, weil er billigere Zutaten verarbeitet, als die, die auf eine Original Pizza Margherita gehören. (§ 263 StGB)
2. Schlupfloch: Ein ungebetener Gast
Wenn man in einem Cafe etwas verzehrt, schließt man einen so genannten „gemischten Vertrag“ ab – der beinhaltet einen Vertrag übers Essen (Werkvertrag), über die Bedienung (Dienst- bzw. Werkvertrag) und einen über den Sitzplatz (Mietvertrag). Der Mietvertrag bezieht sich aber nur auf Stuhl und Tischstück des jeweiligen Gastes - nicht auf den ganzen Tisch. (§ 535 BGB)
3. Schlupfloch: Mit den Fingern essen
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Das gilt auch für den Eigentümer eines Restaurants. Er kann die Regeln selbst festlegen, wenn er dabei nicht die Rechte anderer verletzt, indem er z.B. Gäste diskriminiert oder körperlich verletzt. (§ 903 BGB)
4. Schlupfloch: Nur Bares ist Wahres
Es gibt keine gesetzlich verankerte Barzahlungspflicht. Es gilt immer das, was vertraglich von den Parteien vereinbart ist. Ist nichts ausdrücklich vereinbart, muss man den Vertrag auslegen. Und zwar nach üblichen Maßstäben, das heißt bei Bezahlung kleiner Beträge: Barzahlung. (§§ 133, 157 BGB)
5. Schlupfloch: Vorsicht, Wein fällt!
Zwischen einem Restaurantbetreiber und einem Restaurantbesucher kann man von einer stillschweigenden Vereinbarung eines Haftungsausschlusses ausgehen. Das heißt: Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beim üblichen Essen und Trinken entstehen, muss der Besucher nicht bezahlen. Der Betreiber einer Gaststätte erklärt durch sein Speisen- und Getränkeangebot, dass er die üblichen Gefahren durch Verschütten, Kleckern und ähnliches übernimmt und den Gast keine Haftung trifft. (Landgericht Augsburg, Az.: 23 C 149/03 )
6. Schlupfloch: Eisverkauf an Minderjährige
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren dürfen Dinge von dem Geld kaufen, das ihnen Eltern oder Verwandte zur freien Verfügung überlassen, Taschengeld eben. Obwohl man in diesem Alter erst beschränkt geschäftsfähig ist, sind Kaufverträge dann gültig.
Ansonsten gilt: Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. (§ 110 BGB, § 1626 BGB)
7. Schlupfloch: Analoge Zutaten
Es ist EU-weit festgelegt, dass Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet werden. Die Informationen dürfen nicht irreführen oder Lebensmitteln nicht vorhandene medizinische Eigenschaften zuschreiben. Als „Käse“ darf demnach auch nur bezeichnet werden, was aus Milch hergestellt wurde. (Verordnung EG Nr. 1924/2006)
8. Schlupfloch: Kalte Suppe
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Der Wirt hat die geschuldete Leistung, nämlich die heiße Suppe, geleistet – er muss deshalb nicht nachbessern oder ersetzen. (§ 362 I BGB)
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