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§-Schlupfloch: Rund ums Irren

Rund ums Irren

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Eine vier Jahre alte Rechnung im Briefkasten – muss man sie bezahlen? Ein Taxifahrer, der Kurzstrecken verweigert – darf er das?

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1. Schlupfloch: Verjährte Rechnung

Drei Jahre lang hätte das Versandhaus das Geld einfordern können – danach verjährt der Anspruch. Ganz wichtig: man muss die Firma informieren, dass man auf Grund der Verjährung nicht bezahlen wird. (§§ 194, 195 BGB) 

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2. Schlupfloch: Minderjährige nach 22Uhr im Restaurant

Die Ausgangssperre für Jugendliche nach 22 Uhr existiert nicht! Zwar dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Clubs oder Diskotheken - in Gaststätten aber schon. Allerdings nur etwa eine Stunde - solange, wie das Essen und Trinken auch zuhause dauern würde. (§ 4 JuSchG)  

Paragraphen-Schlupfloch: Rund ums Irren

§-Schlupfloch: Rund ums Irren

Rechtsirrtümer aus dem Alltag: Muss ich zum Beispiel eine vier Jahre alte Rechnung begleichen?

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3. Schlupfloch: Herumirren im Taxi

Die Straßenverkehrsordnung enthält eine ganz erstaunliche Regelung, die kaum einer kennt: Demnach ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Der Grund: Die Umwelt soll dadurch vor überflüssigem Abgasausstoß und die Anwohner vor unnötigem Lärm geschützt werden. (§ 30 Abs. 1 StVO: Umweltschutz und Sonntagfahrverbot) 

4. Schlupfloch: Cocktail ohne Alkohol

Ein Irrglaube vieler Kneipenbesitzer lautet: Die Mischung der alkoholischen Getränke ist Geschmackssache. Das Amtsgerichts Flensburg hat aber geurteilt: Allzu sparsam dürfen die Barkeeper hier nicht sein. So entschied das Gericht, dass der berühmte friesische „Pharisäer“, ein Rum-Kaffee-Mischgetränk, zum Beispiel mindestens 4cl zu enthalten habe. Die logische Begründung: Ein alkoholisches Getränk ist fehlerhaft, wenn man den Alkohol nicht wenigstens ansatzweise herausschmeckt. (§ 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag) 

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5. Schlupfloch: Kurzstrecken in Taxis

Im so genannten Pflichtfahrgebiet, das für jeden Taxifahrer verbindlich festgelegt wird, müssen Passagiere grundsätzlich mitgenommen werden – egal, wie weit sie fahren wollen. Ausnahmen: Betrunkene, bewaffnete, aggressive und offensichtlich ansteckend kranke Fahrgäste können abgewiesen werden. (§ 22 PbefG (Personenbeförderungsgesetz): Beförderungspflicht) 

6. Schlupfloch: Steinwurf ans Fenster

Zwei Punkte sind hier entscheidend: Max hat nicht vorsätzlich gehandelt, da er dachte, das Fenster wäre geschlossen. Zudem hätte sein Freund damit rechnen müssen, da die beiden das regelmäßig so machen. Wer hätte es gedacht: Unwissenheit schützt also doch vor Strafe! Ein Freifahrtschein für Vandalismus ist das natürlich nicht. Im Normalfall hat man zu haften, wenn man das Eigentum eines anderen beschädigt. (§ 16 StGB) 

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7. Schlupfloch: Einparkhilfe

Für Unfälle haftet der am Steuer! Zwar kann dem Helfer womöglich eine Teilschuld nachgewiesen werden, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Das Amtsgericht München urteilte aber: selbst schuld. Auch einer elektronischen Einparkhilfe sollte man nicht blind vertrauen. Insbesondere beim Rückwärtsfahren und -einfahren muss der Fahrer den Fahrzeugabstand selbst im Blick behalten. Dazu gehört neben dem Blick in die Rückspiegel und dem Umschauen wenn nötig auch ein Aussteigen aus dem Auto. Hätte man so den Unfall vermeiden können, hat man die Kosten selbst zu tragen. (Amtsgericht München 275 C 15658/07) 

8. Schlupfloch: Fehlalarm

Wer vorsätzlich einen Falschalarm auslöst, also der Polizei oder der Feuerwehr einen Streich spielt, macht sich strafbar: er muss die Kosten des Einsatzes übernehmen. Hat die alarmierende Person aber aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. (§§ 145, 145d StGB) 

9. Schlupfloch: Parken auf Privatparkplätzen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte PKW abgeschleppt werden dürfen und nur nach Zahlung der Abschleppkosten zurückgegeben werden müssen. Ein Supermarktparkplatz gilt als Privatgrund – und das unbefugte Abstellen des Fahrzeuges als Besitzstörung des Eigentümers. (§ 859 BGB: Selbsthilfe des Besitzers) 

10. Schlupfloch: Notwehr bei vermeintlichem Einbruch

Rein rechtlich kann nichts vorgeworfen werden, wenn die Person dachte, es wäre ein Einbrecher im Haus. Denn das ist Notwehr. (§ 223 StGB: Körperverletzung) 

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens: 
http://www.stephens-coll.de/

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