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Nach Weihnachten

Geschenke umtauschen: So klappt es

  • Aktualisiert: 27.12.2022
  • 14:08 Uhr
  • Alena Brandt

Das Wichtigste in Kürze

  • Ähm, danke. Aber lässt sich das vielleicht umtauschen? Was du tun kannst, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt, doppelt unterm Baum liegt, kaputt ist oder Kleidung nicht passt.

  • Online geshoppt? Dann hast du ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Innerhalb dieser Frist kannst du Käufe zurückgeben.

  • Im Handel gibt es grundsätzlich keine Pflicht, gekaufte Waren umzutauschen. Hier bist du auf Kulanz angewiesen.

  • Bei beschädigten und fehlerhaften Artikeln hast du klare Rechte.

  • Im Clip oben: Diese Regeln solltest du beim Einkaufen beachten.

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Oh du Fröhliche - von wegen. Manche Geschenke unterm Weihnachtsbaum lösen keine Freude aus. Was tun, wenn Geschenke nicht gefallen - oder nicht passen? Na klar, umtauschen. Worauf du bei Umtausch und Reklamationen achten musst. Und: Was für Gutscheine, Geschenke aus dem Online-Handel und fehlerhafte Waren gilt.

Das Geschenk gefällt einfach nicht

War ja nett gemeint von Oma: Aber der Pulli ist einfach nicht dein Geschmack. Aber: Oma hat sicher den Kassenzettel aufgehoben. Da muss ja ein Umtausch möglich sein, oder? Es kommt auf die Situation an.

  1. Oma hat ganz modern im Internet gekauft: Dann hast du Glück. Meistens gibt es bei Online-Käufen ein Widerspruchsrecht. Dieses gilt für 14 Tage und ab dem Moment, an dem das Paket angekommen ist. Du kannst also problemlos den Pulli umtauschen, sofern die Frist nach Weihnachten noch nicht abgelaufen ist.
  2. Oma hat das Geschenk im Ladengeschäft in der Stadt gekauft: Hier kommt es auf die Kulanz der Händler:innen an, ob du den Pulli umtauschen kannst - oder nicht. Wichtig: Kassenzettel mitnehmen ins Geschäft.
  3. Die gute Nachricht: Vor Weihnachten sprechen viele Händler längere Umtauschfristen aus, um Kundschaft anzulocken. Bei Umtausch kann der Handel entscheiden, ob es Geld zurückgibt, der Artikel getauscht wird oder ein Gutschein ausgestellt wird.
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Das Geschenk ist fehlerhaft

Oh nein, es funktioniert nicht! Sind Elektrogeräte, Spielkonsolen und Co. kaputt oder weisen einen Mangel auf, kannst du das Produkt reklamieren. Dafür gibt es klare Regeln. Dieser Punkt fällt unter die Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist.  Folgendes ist möglich:

  • Du bekommst ein gleichwertiges Produkt ohne Mangel.
  • Der Handel repariert das Produkt.

Übrigens: Die Beweispflicht liegt bei kaputten Waren nicht bei den Kund:innen. Der Handel muss in den 12 Monaten nach Kauf beweisen, dass seine Ware ohne Mängel verkauft wurde.

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Darauf musst du bei Gutscheinen achten

Mit einem Gutschein kann man nichts falsch machen: Das denken sich viele Deutsche. Verschiedene Umfragen zeigen, dass Gutscheine zu den häufigsten Geschenken an Weihnachten zählen.

  • Gutscheine sind nicht ewig gültig.
  • Wie lange darf ich den Gutschein einlösen? Checke, ob eine Frist auf dem Gutschein angegeben ist.
  • Nach drei Jahren ist der Gutschein in der Regel verjährt.
  • Abgelaufene Frist: Frag nach, ob du den Gutschein noch einlösen kannst. Fragen kostet nichts. Es kann aber sein, dass dein Geld
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