Anzeige
§-Schlupfloch - Verbraucher

Verbraucherfreundlich

Article Image Media
© Picture Alliance/dpa

Wie verbindlich ist eine Tischreservierung im Restaurant? Bekomme ich Finderlohn, wenn ich in einem Geschäft Geld finde und es an der Ladentheke abgebe? 

Anzeige

1. Schlupfloch: Kein Tisch trotz Reservierung

Hat man einen Tisch in einem Restaurant bestellt, hat man auch das Recht darauf. Ist der Gast zum vereinbarten Termin im Restaurant und es ist entgegen der Vereinbarung kein Tisch in zumutbarer Zeit frei (dabei geht man von bis zu fünfzehn Minuten aus), hat er oder sie Schadensersatzanspruch gegenüber dem Gastwirt. Der muss dann im Ernstfall die Anfahrtskosten ersetzen oder die Mehrkosten begleichen, wenn die abgewiesenen Gäste in einem teureren Lokal essen müssen. (§§ 280 I, 611 BGB)

Anzeige
Anzeige

2. Schlupfloch: Toilettenfrau

Restaurants sind dazu verpflichtet, Toiletten kostenlos zur Verfügung zu stellen – für ihre Gäste. Anders ist das bei Passanten – denen kann die kostenlose Nutzung vom Lokalbetreiber verboten werden. Hier gilt das Eigentumsrecht des Inhabers. Deshalb kann der in so einem Fall durchaus einen angemessenen Betrag von 50 Cent verlangen. (§ 5 GaststG, § 903 BGB)

Sendung vom 17. April

Paragraphen-Schlupfloch für Verbraucher

Verbraucherrechtliche Fragen begegnen uns täglich – beim Einkaufen, im Restaurant und sogar auf der Straße. Was, wenn man reserviert hat und dann doch keinen Tisch im Restaurant bekommt? Das und mehr in den Schlupflöchern für Verbraucher.

  • Video
  • 12:43 Min
  • Ab 12
Anzeige

3. Schlupfloch: Medikamente im Hausmüll

Durch eine Neuerung der Verpackungsverordnung 2009 rentiert sich das einstige apothekeninterne Rücknahmesystem für Altmedikamente nicht mehr. Die Folge: Apotheker müssen die Entsorgung von alten Arzneimitteln selbst bezahlen. Einige Apotheken nehmen daher die abgelaufenen Tabletten ihrer Kunden nicht mehr zurück. Rein rechtlich sind Apotheker dazu auch nicht verpflichtet. Für den Verbraucher entstehen dadurch keine rechtlichen Probleme – denn rein rechtlich sind abgelaufene Medikamente gewöhnlicher Hausmüll, der mit der Müllabfuhr abgeholt wird und auf Deponien landet. Nur Krebsmedikamente gelten als toxisch und müssen gesondert entsorgt werden. Es gibt keine gesetzliche Auflage, sie getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Ein Schlupfloch für Lisa! Elektroschrott – egal welcher Größe – hingegen muss getrennt zu einem Wertstoffhof gebracht werden. Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet – das Zeichen dafür, dass diese Geräte nicht in den Hausmüll gehören. (Krw-/AbgfG)

4. Schlupfloch: Preisgebundene Waren

Egal wo in Deutschland man ein Buch kaufen will– es kostet überall gleich viel. Das ist gesetzlich so geregelt. Bereits seit dem 19. Jahrhundert gibt es diese Preisbindung für Bücher, seit 2002 gibt es das passende Gesetz dazu: das Buchpreisbindungsgesetz. Auf aktuelle Bücher und Zeitschriften darf demnach kein Rabatt gewährt werden. Auch für Behörden gibt es hier keine anderen Regelungen. Durch die Preisbindung von Büchern und Zeitschriften soll eine literarische Vielfalt in Deutschland ermöglicht werden: mit dem Erlös aus Bestsellern können neue Autoren gefördert werden und literarische Experimente verwirklicht werden. (§ 1 BuchPrG)

Anzeige

5. Schlupfloch: Prüfung muss sein

Für Internetkäufer gibt es ein doppeltes Schlupfloch: erstens darf man nach einem Onlinekauf immer – ohne Angabe eines Grundes – innerhalb der Widerrufsfrist vom Kauf zurück treten. Und zweitens darf der Käufer die Versandware ausprobieren und trotzdem den vollen Kaufpreis zurückverlangen – selbst bei normalen Wertverlust. Der Kunde muss das Recht haben, auch im Internet gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren – und das ist vor dem Kauf nun mal nicht möglich.
Im Normalfall muss der Käufer beschädigte Ware zumindest zum Teil ersetzen. Diese Pflicht besteht jedoch laut BGH dann nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf die Prüfung des Käufers zurückzuführen ist. (BGH Az. VIII ZR 337/09, § 346 BGB)

6. Schlupfloch: Zu große Füße

Ein Autokäufer mit hohen Absätzen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück, weil der Fußraum seines Sportcoupés zu klein ist – so das Ergebnis eines Vergleichs des Amtsgerichts Wiesloch. Die Geschichte: ein Autokäufer trug bei der Probefahrt andere Schuhe als bei der Abholung seines Wagens – und konnte dann nicht mehr richtig schalten und bremsen. Der Absatz störte auf einmal. Um einem Gerichtsprozess zu entgehen, einigte sich das Autohaus mit dem Käufer – 1.700 Euro sprangen dabei an Rabatt raus! (AG Wiesloch Az.: 1C 378/07)

Anzeige

7. Schlupfloch: Geldfund im Kaufhaus

Wer in einem Kaufhaus oder einem anderen Geschäft Geld findet und es dort abgibt, hat keinen Anspruch auf Finderlohn, falls sich der Verlierer nicht meldet. Das Geld geht in das Eigentum des Ladens über. Das gilt in allen Geschäften bzw. überall dort, wo das Geld auf Privatgrund gefunden wird. (§ 965 BGB, BGH Az. VIII ZR 379/86)

8. Schlupfloch: Reserviert und nicht bestellt

Eine vertragliche Verpflichtung zur Bestellung gibt es bei einer bloßen Tischreservierung nicht – so das Urteil des Amtsgerichts Siegburg. Ein Schadensersatzanspruch wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Restaurantbesucher mit der Tischreservierung auch gleich ein Menü bestellt hätten, das nun in den Müll wandern muss. (AG Siegburg Az. 6 C 464/90)

9. Schlupfloch: Räder auf dem Gehweg

Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bügersteig gehört zu dessen zulässiger Nutzungsart. Dass sich Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Rad zu entfernen. Wird es widerrechtlich entfernt, kann sich der Radler sogar gegen die auferlegten Beseitigungskosten wehren. (§ 1 StVO)
 

Mehr Informationen
Urlaub in Lettland: Zwischen Erholung und Abenteuer

Urlaub in Lettland: Zwischen Erholung und Abenteuer

  • Video
  • 09:06 Min
  • Ab 12

© 2024 Seven.One Entertainment Group