Anzeige
§-Schlupfloch: Unterwegs

Unterwegs

Article Image Media
© MEV-Verlag

Rechtstipps rund um Freizeit und Alltag

Anzeige

1. Schlupfloch

Lästige Werbung am Telefon muss niemand hinnehmen. Denn sie ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Unklar war bislang, ob sich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auch auf Anrufe bezieht, die der Marktforschung dienen sollen. Nun sorgt ein Urteil des Hamburger Landgerichts für Klarheit. Danach seien solche Anrufe den Werbeanrufen gleichzusetzen. Denn auch bei Telefonaten zu Marktforschungszwecken überwiege das Interesse des Betroffenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern. Wie die Richter entschieden, seien telefonische Umfragen dieser Art jedenfalls immer dann der Werbung gleichzustellen, wenn Marktforschung im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt wird, da auch dies der Absatzförderung diene. (LG Hamburg Az.: 309 S 276/05)

Anzeige
Anzeige

2. Schlupfloch

Kommt es während eines Rückwärtsausparkens zweier PKW zu einem Unfall, so verstößt der Fahrer des zum Unfallzeitpunkt stehenden Autos nicht gegen seine Verkehrspflichten und haftet somit nicht für den Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. (Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 122/12)

3. Schlupfloch

Wie das Landesgericht Dortmund entschied, reicht es nicht, dass Reisende lediglich wissen, dass im Zielland beispielsweise Ramadan herrscht. Der Reisebüromitarbeiter muss die Kunden in jedem Fall näher nach ihren Kenntnissen über den Ramadan befragen. Denn es sei "nicht als Allgemeingut anzusehen", dass auch Nicht-Muslime tagsüber die Einschränkungen hinzunehmen haben. Im vorliegenden Fall durfte ein Ehepaar daher zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern. (Landgericht Dortmund, Aktenzeichen: 17 S 45/07)

Anzeige

4. Schlupfloch

Zwar ist es durchaus löblich, Müll zu vermeiden. Die Gebühren muss man aber trotzdem bezahlen. Laut Urteil der Richter muss das jeder, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Außerdem sei es unwahrscheinlich, dass bei jemandem niemals Restmüll anfalle, entschied das Gericht. (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 7 K 543/04)

5. Schlupfloch

Wird ein Fahrrad etwa einen Meter von einem geparkten Auto entfernt abgestellt und kippt es während der Abwesenheit des Halters um und wird dadurch ein Auto beschädigt, so ist der Besitzer des Fahrrads in der Regel auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ungeklärt bleibt, warum das Rad umgefallen ist. Fahrräder müssen - so das Amtsgericht Düsseldorf - grundsätzlich so abgestellt werden, dass eine Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder anderen Wirtschaftsgütern ausgeschlossen ist. (AG Düsseldorf 45 C 8793/11)

Anzeige

6. Schlupfloch

Gut Ding will manchmal Weile haben, bis Arbeitnehmer auf dem betriebseigenen Firmenparkplatz eine Stellfläche für ihr Auto finden. Dennoch gehört die Parkplatzsuche nicht zur Arbeitszeit. Tragen Beschäftigte vorsätzlich die Parkplatzsuche als Arbeitszeit ein, stelle dies einen gravierenden Vertrauensbruch dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (BAG Erfurt AZ: 2 AZR 381/10)

Mehr Informationen
Pizza-Käse-Kuchen
Rezept

Pizza-Käse-Kuchen

  • 16.04.2024
  • 00:01 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group