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§-Schlupfloch: Echte Härtefälle

Echte Härtefälle

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© dpa

Kann die Beleidigung eines Kollegen zur Kündigung führen? Darf man gefundenes Geld bis zu einem bestimmten Betrag behalten?

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1. Schlupfloch: Fundstück als Härtefall

Gefundenes Geld muss grundsätzlich zum Fundbüro gebracht werden. Dort hat jeder Finder aber auch Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser richtet sich nach dem Wert der Fundsache. In der Regel sind das mindestens fünf Prozent vom Wert des Gegenstandes - aber nicht mehr als 500 Euro. (§ 246 StGB) 

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2. Schlupfloch: Vergesslichkeit mit harten Folgen

Wer sein Auto an einer Straße parkt, die ein Gefälle von zwei bis drei Prozent aufweist, sichert es mit dem Anziehen der Handbremse in ausreichendem Maße. Selbst das Vergessen oder Übersehen eines Handgriffs unter mehreren in einem routinierten Handlungsablauf verdient nicht die Einstufung als grob fahrlässig. So haben Gerichte entschieden. Als Konsequenz musste die Versicherung für den Schaden auskommen. (OLG Düsseldorf, AZ: 4 U 80/99 – Urteil vom 02.09.2001)  

3. Schlupfloch: Ideenklau

Das Problem beim Ideenklau ist: Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt. Durch das Urheberrecht geschützt sind nur konkrete Werke, also Bilder, Fotos, Bücher usw. Diese konkreten Werke sind dann allerdings automatisch durch das Urheberrecht geschützt. (§1 UrhG) 

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4. Schlupfloch: Harte Worte oder üble Beschimpfung?

Beleidigungen unter Kollegen sind genauso strafbar wie im Privatleben. Der Kollege muss sich entschuldigen, sonst droht der Rauswurf. Wer seinen Arbeitgeber oder Arbeitskollegen grob beleidigt und deren Ansehen in der Öffentlichkeit schädigt, riskiert eine außerordentliche oder auch ordentliche Kündigung. In diesem Fall verstoße der Mitarbeiter nämlich gegen seine vertragliche Rücksichtnahme-Pflicht. (§ 241 Abs. 2 BGB) 

5. Schlupfloch: Knallharte Kündigung

Trotz angeblich schlechter Leistungen darf ein Chef einen Mitatbeiter nicht ohne Weiteres kündigen. Nur in einem Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist eine Kündigung rechtens und bei anhaltend schlechter Leistung. Ansonsten muss er im Falle schlechter Leistungen erst abgemahnt werden. Ohnehin ist eine Kündigung ohne vorhergegangene Abmahnung nicht rechtens. (LAG Hamm in einem Urteil vom 20.11.2009, Az.: 10 Sa 857/09.) 

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6. Schlupfloch: Harte Landung

Wenn ein Auto bei starkem Sturm durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt wird, ist der Hausbesitzer nicht immer schadensersatzpflichtig. Bei außergewöhnlichen Windstärken ist der Hausbesitzer für sein Dach und damit auch für den Schaden nicht verantwortlich. (Landgericht Koblenz, Urteil vom 22.09.2006 AZ: 13 S 16/06) 

7. Schlupfloch: Hartes Überholmanöver

Solange man noch in der Lage ist, sein Fahrrad unter Kontrolle zu halten – und davon geht die Rechtssprechung bei durchschnittlichen Fahrradfahrern im Allgemeinen aus - darf man sogar schwere Gegenstände mit einer Hand radelnd transportieren. Freihändig fahren ist aber verboten. (§ 23 Abs. 1a, 3 StVO)

8. Schlupfloch: Internethärtefall

Wenn der User sich nicht deutlich darüber im Klaren ist, was er abschließt, und wenn er nichts eindeutig unterschrieben hat, muss er das Abo nicht zahlen. Außerdem gilt hier das Fernabsatzgesetz. Das bedeutet, dass jeder, der über das Internet einen Vertrag abschließt, eine Widerrufsrecht von zwei Wochen hat. (Widerrufsrecht 355, 312b BGB)
 

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens:http://www.stephens-coll.de/
Sämtliche Gesetzestexte finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums und unter: http://www.gesetze-im-internet.de
 

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