Jugendschutz FAQ

Jugendschutz FAQ
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Allgemeines

Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen in einer von Medien geprägten Welt auf. Da Medieninhalte einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf ihre Entwicklung haben können, sieht der Gesetzgeber vor, diese im Sinne der Jugendschutzbestimmungen zu prüfen. Somit ist Programmjugendschutz für uns nicht nur eine rechtliche Vorgabe, er ist uns zum Wohle der jüngeren Zuschauer auch ein wichtiges Anliegen und unsere Verantwortung als Sender.

Eltern sollten sich jedoch klar vor Augen führen, dass auch tagsüber nicht nur Kinderprogramm ausgestrahlt wird, sondern ebenso Beiträge, die sich vor allem oder auch an Erwachsene richten. Der erwachsene Zuschauer hat das prinzipielle "Recht auf freien Informationszugang" und damit einhergehend auf ein für ihn gemachtes, beliebiges Programm, den ganzen Tag über. Ansonsten wären beispielsweise Nachrichten und Berichterstattungen (Programmformate, die nachweislich ein großes Potenzial haben, Kinder zu ängstigen, wenn Bilder über Krieg, Katastrophen u.Ä. gezeigt werden) während des Tages unmöglich.
Dennoch sind alle Inhalte, die wir tagsüber zeigen, so ausgewählt oder bearbeitet, dass auch die jüngsten Zuschauer durch sie nicht nachhaltig verängstigt oder geschädigt werden können.

Damit Jugendschutz gelingen kann, braucht es aber ebenso die Mithilfe von Eltern und Erziehungsberechtigten - Sie kennen ihre Kinder am besten und wissen, was für sie geeignet ist und was nicht.

Fragen zum Jugendschutz bei Kabel Eins?

  • Jugendschutzbeauftragte Kabel Eins: Sanela Vranjes
    jugendschutzkabeleins@seven.one

  • Jugendschutzbeauftragter Digital: Benedikt Hommann
    jugendschutzdigital@seven.one

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  • 12.07.2022
  • 13:38 Uhr

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