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"ACHTUNG ABZOCKE" MIT PETER GIESEL

Peter Giesel in "Achtung Abzocke" zu Energieverträgen: Die 8 wichtigsten Tipps zu Energieanbietern

  • Aktualisiert: 24.07.2023
  • 15:40 Uhr
  • tb

Das Wichtigste in Kürze

  • Hier die wichtigsten 8 Tipps zu Energieverträgen.

  • Mit folgenden Tipps sind Sie bestens gerüstet und fallen nicht auf die fiesen Tricks der Stromanbieter rein.

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Energiepreise schwanken und unseriöse Stromanbieter nutzen den Moment, um geschickt Preiserhöhungen vorzunehmen. Mit den Tipps von Peter Giesel sind Sie aber sowohl im Falle eines Umzugs als auch bei einem Stromanbieterwechsel optimal informiert und wissen genau, wann eine außerordentliche Kündigung rechtens ist und worauf Sie generell bei Energieverträgen achten sollten.

Tipp 1: Briefe immer bis zum Schluss lesen

Achtung: Wichtige Schreiben werden häufig als Werbeflyer getarnt, sodass Sie nicht auf Anhieb erkennen, dass es sich um die Info zu einer Preiserhöhung handelt.

Überschriften werden hierbei in der Regel allgemein gehalten und weisen nicht zwangsläufig auf eine Vertragsveränderung hin.

Die wichtigen Infos sind teilweise nur in klein gedruckt ganz am Ende des Schreibens zu finden.

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Ganze Folge von "Achtung Abzocke"
Ein falscher Baron betreibt dreiste Abzocke mit Orientteppichen
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Ein falscher Baron betreibt dreiste Abzocke mit Orientteppichen

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Tipp 2: Nach Preiserhöhungen ist der Vertrag 14 Tage kündbar

Wenn der Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Aber hier kommt es auf die Zeit an: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens muss die Kündigung beim Anbieter eingehen.

Die Preiserhöhung muss zudem vier Wochen vor dem Inkrafttreten der Erhöhung vom Anbieter angekündigt werden. Zusätzlich müssen Sie vom Anbieter selbst auch auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.

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Tipp 3: Anbieterpreise vergleichen

Nutzen Sie die zweiwöchige Kündigungsfrist und recherchieren Sie aktiv die Preise der Wettbewerber. Entscheiden Sie erst im Anschluss, ob eine Sonderkündigung sinnvoll ist oder nicht.

Wenn der Energielieferant selbst mehr zahlen muss, zum Beispiel Steuern und Abgaben, darf er diese an Sie abgeben."

Peter Giesel

Dahinter versteckt sich die "Separierte Anpassungsklausel".

Viele Anbieter nutzen diese als Vorwand für Preiserhöhungen.

Tipp 4: Preiserhöhungen von der Verbraucherzentrale prüfen lassen

Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich mit dem Schreiben an die nächste Verbraucherzentrale.

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Tipp 5: Grundversorgungstarife vor Ort checken

Der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Das heißt, dass Sie bei einem Anbieterwechsel niemand ohne Strom oder Gas leben muss. Im Zweifelsfall wird man von den sogenannten Grundversorgern beliefert.

Checken Sie die Grundversorgungstarife und wechseln Sie gegebenenfalls.

Folgendes benötigen Sie für einen Wechsel:

  • richtige Website
  • Postleitzahl
  • jährlicher Energieverbrauch
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Tipp 6: Nicht auf Telefonangebote reinfallen und Verträge immer schriftlich abschließen

Fallen Sie nicht auf die telefonische Verkaufsversuche, sogenannte "Cold Callings" rein. Diese sind eigentlich gesetzlich verboten, werden aber dennoch von einigen Anbietern durchgeführt. 

Schließen Sie daher bitte Verträge immer schriftlich ab.

Tipp 7: Im Falle eines Umzugs rechtzeitig kündigen

Sie planen einen Umzug und wollen auch den Stromanbieter wechseln?

Dann kündigen Sie unbedingt schriftlich und rechtzeitig, also mindestens sechs Wochen vor dem Umzug.

Der Anbieter kann Ihnen innerhalb von 14 Tagen für Ihren neuen Wohnort einen  Vertrag anzubieten - aber nur zu den gleichen Konditionen. Sollte das nicht der Fall sein, greift auch hier wieder das Sonderkündigungsrecht.

Tipp 8: Sonderkündigungsrecht bei bestehendem Vertrag am neuen Wohnsitz

Im Fale, dass Sie am neuen Wohnsitz bereits einen Stromvertrag haben, greift auch wieder das Sonderkündigungsrecht.

Hier bitte aber auch wieder die sechswöchige Kündigungsfrist beachten.

Lese-Empfehlung

Sendetermine und Sendezeiten

Peter Giesel hat einen festen Sendetag im TV: Donnerstags um 20:15 Uhr läuft "Achtung Abzocke" aktuell auf Kabel Eins.

Am 9. März kehrte Peter Giesel mit der 6. Staffel und sechs neuen Folgen bei Kabel Eins auf den TV-Bildschirm zurück. Die Folgen laufen immer donnerstags um 20:15 Uhr bei Kabel Eins oder jederzeit als Stream und als Wiederholung in der Mediathek.

Ganze Folgen jetzt online ansehen

Sollten Sie eine Folge verpasst haben, können Sie kostenlos alle kompletten Folgen und einzelne Clips auf der Webseite von Kabel Eins ansehen. Alternativ gibt es die Sendung im Stream auch auf Joyn.

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